Drohung zur Erlangung einer Einwilligung (Antwort 2)

Jeder kann mit einer Trennung drohen, dies ist keine Straftat. Für eine BDSM Handlung muss jedoch eine Einwilligung vorliegen, die frei von Willensmängeln erfolgt ist. Indem mit einer Trennung gedroht wird, wird psychischer Druck aufgebaut, womit die Freiwilligkeit bei der Einwilligung entfällt. Dieser Fehler führt dazu, dass die Einwilligung unwirksam ist und somit die Verletzungen der Rechte von Sub nicht von einer rechtswirksamen Einwilligung gedeckt sind.

Viel hängt aber davon ab, wie die Drohung formuliert wird, "wenn Du die Bullwhip nicht von deiner Tabuliste streichst, beende ich die Beziehung" ist ganz eindeutig. In meinen Augen nicht eindeutig wäre es, wenn Dom sagt "Ich kann BDSM nur monogam leben und für mich gehört zu meinem BDSM der Einsatz der Bullwhip, daher werde ich mich bald von dir trennen müssen, nämlich dann wenn meine Sehnsucht danach überhand nimmt." Wie eine solche weniger direkte Formulierung zu bewerten wäre, ist spannend. Hier kann die Rechtsprechung zur Nötigung durch Drohung mit einer legalen Handlung angewandt werden (Drohung mit Anzeige, Anwalt, Veröffentlichung, etc.).

Auf zur nächsten Frage.

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