Fotos auf Stammtischen und Messen (Antwort 4)

Zuerst einmal dürfen hier nicht das Recht an der Erstellung der Bilder mit dem Recht an der Veröffentlichung selbiger verwechselt werden. Für die Veröffentlichung gelten härtere Auflagen, so treten hier Probleme auf, wenn jemand im Vordergrund einer Aufnahme zu sehen ist oder er/sie so abgebildet wird, dass er/sie in einer erniedrigenden Position gezeigt wird. Wenn also niemand, der ein Hausrecht hat, es untersagt, muss bereits das Erstellen des Fotos ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sein, was aber nur in sehr speziellen Fällen und nicht pauschal möglich ist. Daher ist die Antwort „Fotografieren geht grundsätzlich immer bei einer öffentlichen Veranstaltung, sofern nicht der Restaurant-/Messebetreiber es untersagt hat“ korrekt, mit dem grundsätzlich wird auf mögliche Ausnahmen hingewiesen. Wobei beachtet werden muss, die Personen bewegen sich hier im öffentlichen Raum, was Ausschlüsse schwieriger macht. Auch bei BDSM Partys könnte dieses Problem auftauchen, aber zum Glück ist es üblich, dass dort ein Fotoverbot ausgesprochen wird Dennoch schadet es nicht zu schauen, ob dies auch korrekt (auf der Eintrittskarte, bei der Buchung, am Einlass) kommuniziert wird, damit es Gültigkeit hat

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