Wohnungskündigung (Antwort 2)
Eine BDSM Neigung ist auch für ein Mietverhältnis kein Kündigungsgrund, jedoch gibt es den § 573a BGB der besagt, „Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf“, womit der Vermieter in diesem speziellen Fall kündigen darf, da es keines speziellen Grundes bedarf.