Legalität vom Metakonsens (Antwort 2)
Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein. Daher ist ein Metakonsens nach deutschem Recht bereits grundsätzlich nicht möglich. Strittig ist lediglich, ob die Einwilligung bereits unwirksam ist oder die Unwirksamkeit erst eintritt, wenn Sub etwas in dem Moment nicht mehr will. Die besseren Gründe sprechen dafür, dass die Einwilligung bereits als unwirksam angesehen werden muss. Neugierig? Dann lies hier.