Dürfen sexualisierte Bilder im Internet veröffentlich werden, bei denen mindestens ein Beteiligter durch schwach entwickelten Körper/Outfit/Verhalten den Anschein erweckt, minderjährig zu sein, obwohl alle Beteiligten volljährig sind?
Sofern alle Beteiligten erwachsen sind und nur eine Scheinminderjährigkeit vorliegt ist dies erlaubt.
Nein, es ist dann verboten, wenn ein objektiver Betrachter die Aufnahme nicht von Kinderpornografie unterscheiden kann.
Nein, es ist bereits dann verboten, wenn ein objektiver Betrachter nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die Aufnahme nicht von Kinderpornografie unterscheiden kann.
Nur wenn ganz absichtlich der Anschein einer Minderjährigkeit erzeugt wird, ist es verboten.


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