Beim Kennenlernen wurden Bilder und anzügliche Texte ausgetauscht, muss der andere auf meine Aufforderung hin die gesamte Konversation löschen?
Ja, es sind meine Bilder und Texte, das Recht ist auf meiner Seite.
Nein, außer ich habe vorab eine solche Vereinbarung mit der anderen Seite getroffen.
Jein, in Bezug auf die Bilder habe ich dieses Recht nicht aber in Bezug auf die intime Konversation.
Ja, sofern die Konversation nicht nur einen sexuellen Aspekt hatte, sondern es auch um Liebe und Gefühle ging, greift auch hier das Beziehungsprivileg.
Nein, ob mit oder ohne vorherige Absprache habe ich kein Recht auf Löschung.


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