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Auftrag und Auftragsdurchführung

Der Dom der Sklavin S. -im folgenden auch Herr genannt- hat mich beauftragt, über die am 26. Oktober 2013 abgehaltene Session zu berichten und über das Ergebnis entsprechende Erläuterungen zu erstellen.

Der Auftrag schloss die Beurteilung der Plausibilität der vorgenommenen Handlungen und die Einhaltung der zugrunde liegenden Tabus mit ein.

Ich berichte nachstehend über die Durchführung der Handlungen und gebe Erläuterungen insbesondere zu den physischen und psychischen Verhältnissen der Sklavin sowie den wesentlichen Posten der Session.

Für die Durchführung und beider Verantwortlichkeit ist, auch im Verhältnis zu Dritten, die in schriftlicher Form eingereichte Tabu-Liste in der Fassung vom 01. Oktober 2013 maßgebend.

Der Ablauf der Session erfolgte unter Beachtung der hierfür geltenden Vorschriften des Herrn einschließlich der ergänzenden Grundsätze des Sklavenvertrages vom 15. Oktober 2013, sowie der sinngemäß geltenden Grundsätze SSC.

Die Beachtung anderer Vorschriften sowie Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Session begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrages.

Methoden und Umfang meiner Tätigkeiten habe ich - soweit sie nicht zusätzlich bei der Erläuterung der einzelnen Positionen vermerkt sind - in meinen Arbeitspapieren festgehalten.

Den Auftrag führte ich im Monat Oktober 2013 in den Räumen des Herrn durch.

Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten haben sich nicht ergeben.

An der Auswahl der Sklavin habe ich nicht teilgenommen.

Durch geeignete Stichproben habe ich mich jedoch von der Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Mittel überzeugt.

Bestätigungen von Dritten habe ich mit Ausnahme von Erfahrungswerten vorangegangener Doms nicht eingeholt.

 

Rechtliche Verhältnisse

Sklavin: S.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Machtübernahme (GmbM)
Sitz: Essen
Gründung: mit Sklavenvertrag vom 15 Oktober 2013
Eintragung ins Register: Sklavenregister Essen, Nr. 585
Intention des Herrn: Ausbildung und Erziehung von Sklaven, insbesondere weiblichen
Dauer der Session: 26.10.2013
Dauer des Vertrages: auf unbestimmte Zeit
Stammkapital: 1 Sklavin

 

Bewertung

Bei Vertragsbeginn befand sich die Sklavin in guter physischer Verfassung und entsprach bereits den Wünschen des Herrn. Körperliche Züchtigungen waren insofern nicht erforderlich.

Im Übrigen mangelte es der Sklavin an voller Hingabe, welche auf ein zunächst mangelndes Vertrauen zurückzuführen ist.

Insbesondere waren jedoch Situationen erkennbar, in denen die Sklavin nur zögernd die Befehle des Herrn entgegennahm und diese nicht immer umgehend zur vollsten Zufriedenheit ausführte.

Den Mängeln sollte in der zu berichtenden Session entgegen gewirkt werden.

Für die Sklavin besteht nach § 10 des Sklavenvertrages die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung eines Strafbuches.

Das Buch wurde bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes ohne Hilfe elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die handschriftliche Aufnahme erfolgte täglich in geordneter Reihenfolge, grobe Verstöße waren nicht ersichtlich.

Der Herr als Auftraggeber versicherte für Zwecke des Berichtes alle notwendigen Auskünfte erteilt sowie sämtliche Bücher und Schriften zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Unterlagen entsprechen nach meinen Feststellungen den erforderlichen Ansprüchen.

 

Ablauf

Am Ablauf der Session habe ich neben dem Herrn und seiner Sklavin S. als beobachtende Person teilgenommen.

Nachdem die Sklavin den von ihr unterzeichneten Vertrag in kurzer Zusammenfassung zur erneuten Einsichtnahme erhielt und insbesondere auf das bestehende Safeword hingewiesen wurde, erfolgte gemäß § 3 des Vertrages das Anlegen eines Halsband.

Der Aufforderung zum vollständigen Entkleiden folgte die Sklavin umgehend.

Des Weiteren erhielt die Sklavin Hand-und Fußfesseln, um Entziehungsversuchen schnellstmöglich entgegen wirken zu können.

Dem Befehl zum Spreizen der Beine in aufrechter Haltung führte die Sklavin nicht in dem des Herrn gefordertes Maß aus, so dass der Einsatz einer Spreizstange unumgänglich war.

Zur weiteren Fixierung wurden die Handfesseln unter Hilfe von hierfür vorgesehenen Ketten in Richtung Decke gebracht.

Nach Überprüfung des durch die Sklavin geführten Strafbuches wurden 20 ausstehende Schläge festgestellt.

Unter Berücksichtigung des unerfahrenen Zustands der Sklavin erfolgte die Ausführung der ersten Zehn Schläge zu jeweils gleichen Teilen auf die rechte und linke Seite des Hinterns mit Einsatz eines Flogger.

Da auf die Zwischenfrage über die Einsicht des Fehlverhaltens der Sklavin nur zögerlich geantwortet wurde, war die Verwendung eines Rohrstocks zur Ausführung der letzten Zehn Schläge unvermeidbar.

Anschließend wurden die an den Handfesseln befindlichen Ketten entfernt, die Hände hinter dem Rücken zusammengebracht und die Sklavin in eine kniende Position gebracht.

Zur Vertiefung der gewonnen Einsichten erhielt die Sklavin nach erfolgter oraler Befriedung des Herrn insgesamt zwei Ohrfeigen im erträglichen Bereich.

Abschließend wurden sämtliche Fixierungen einschließlich des Halbsandes entfernt.

 

Ergebnis

Nach Überprüfung der Sklavin wurden lediglich Striemen in nicht bleibendem Ausmaß festgestellt.

Fragen über das Befinden wurden klar und deutlich beantwortet, der psychische Zustand zeigt sich weiterhin als stabil.

Die fehlende direkte Befriedung der Sklavin selbst soll der künftigen Motivation zur Ausführung von Befehlen dienen.

Eine Missachtung der bestehenden Tabus war nicht erkennbar.

Der Zugewinn an Einsichten wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Herrn wird für die abgelaufene Session in vollem Umfang Entlastung erteilt.

 

Autorin Noreia (alias Sklavin S.)

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