BDSM Geschichten & mehr

Bei uns findest du hunderte kostenloser BDSM Geschichten (zur Geschichtenübersicht hier klicken). Hier kann jeder die unterhaltsame Seite der dunklen Erotik erfahren. Gerade Geschichten können, wenn sie gut geschrieben sind, viel über BDSM vermitteln. Intensität, Einstellungen und Erfahrungen, positive wie negative, dies ist nicht immer mit einem theoretischen Text möglich. 

Wie alles auf der Seite, ist auch dieser Bereich selbstverständlich kostenlos und ohne Zugangsbeschränkungen. Wer lieber eine reale Geschichte erleben will, der kann in der neuen Community flirten und sich nach Spaß und/oder Liebe umschauen. Meine eigenen Werke finden sich unter Geschichten, Gedichte & Satire.

Wer hier gerne eine eigene Geschichte oder auch Gedichte veröffentlichen will, kann mich diesbezüglich gerne anschreiben oder sie auch direkt in den Geschichtenbereich des Forums stellen. 

Urheberschaft

Jeder eingereichte Text wurde auf seine Urheberschaft geprüft und es ist eigentlich so gut wie ausgeschlossen, dass ein hier veröffentlichter Text gegen das Urheberrecht verstößt.
Sollte trotz Prüfung und Zusicherung seitens der Person, die den Text zur Verfügung gestellt hat, ein Rechtsverstoß vorliegen, so bitte ich um eine Mitteilung. Bis zur Klärung des Falls wird der jeweilige Text von der Seite entfernt.

Jugendschutz

Zu unterscheiden ist im Bereich des Jugendschutzes die Pornografie und die "lediglich" entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte.
Pornografie (Definition siehe unten) wird es auf dieser Seite nicht geben und auch werde ich selbstverständlich versuchen, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht zu veröffentlichen.

Sollte einer der Leser Bedenken bezüglich der Jugendschutzbestimmungen bei einer der Geschichten haben, so bitte ich um eine kurze Nachricht bezüglich welcher Geschichte diese Bedenken bestehen.
Falls jedoch kein direkter Kontakt zu mir gewünscht wird, aus welchen Gründen auch immer, so wäre die Institution jugendschutz.net die auch gesetzlich normierte Meldestelle. Sie wurde gemäß § 18 JMStV vom Bund und den Ländern gemeinsam ins Leben gerufen und kontrolliert die deutschen Webseitenangebote.
Dieser Umweg führt aber zu einer verzögerten Abhilfe. Jugendschutz.net muss erst prüfen, ob ein Verstoß überhaupt vorliegt (bereits bei einer Vielzahl von hiesigen Angeboten geschehen und nur zwei Texte wurden als bedenklich angesehen) und sich dann bei mir zwecks Abhilfe melden. Dabei wird jedem Webseitenbetreiber, der keine illegalen Inhalte bereithält, eine Frist von einer Woche eingeräumt.

Soweit mir bekannt ist www.gentledom.de die einzige Seite mit erotischem Inhalt, die dem deutschen Recht unterliegt und als Zeichen von Transparenz und der Förderung des Jugendschutzes auf jugendschutz.net hinweist. Die Verlinkung der Seite erfolgte selbstredend in Absprache mit der Institution.

Definition Pornografie: Was genau Pornografie ist, lässt sich nur schwer fassen. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst auf eine Legaldefinition verzichtet (BT-Drs. VI/3521 S. 60); juristisch wird in Deutschland meist auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 f.) und des BGH (BGHSt 23, 40; 37, 55 ff.) verwiesen. Diese besagen, dass es sich um Pornografie handelt, wenn eine grobe Darstellungen des Sexuellen erfolgt, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren und damit von ihrer Gesamttendenz her ausschließlich oder zumindest überwiegend auf die Aufreizung des Sexualtriebs des Konsumenten abzielt.

Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.
Sexuelle Handlungen, die im gegenseitigen Einvernehmen vollzogen werden, können niemals gewalttätig i.S.d. einschlägigen Gesetze sein, da die Personen lediglich von ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung Gebrauch machen und keine Ungleichwertigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Wer gewisse juristische Grundkenntnisse besitzt und Interesse an dem Thema hat, dem kann ich nur den folgenden Aufsatz eines leitenden Oberstaatsanwalts empfehlen.

Moral

Fühlt sich jemand in seinen Wertvorstellungen durch den Inhalt der Seite verletzt, tut mir dies leid. Ich respektiere dies und will hier niemanden zu etwas überreden, sondern nur aufklären und etwas unterhalten.

Natürlich steht es jedem Besucher frei, zu jeder Zeit die Seite zu verlassen. Daneben stehe ich gerne für eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung.

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