BDSM Rechtsquiz

Was ist erlaubt, was nicht, wer trägt die Kosten wenn etwas schiefläuft, und viele andere Rechtsfragen werden wir hier, nach der deutschen Gesetzeslage, beleuchten. Leider müsst ihr aktuell noch selbst eure richtigen und falschen Antworten zählen. Habt nun viel Spaß mit 20 sehr unterschiedlichen Fragen zum Recht beim BDSM ;)

Hinweis: Nachdem wir nun eine gute dreistellige Teilnehmerzahl haben liegt der Schnitt alle Teilnehmer bei 8,5 korrekten Antworten. Also nicht entmutigen lassen, er ist wirklich nicht leicht. Wer ein einfaches BDSM Quiz haben will findet dies unter "Was ist was?".

Darf die eigene Krankenkasse Auskunft und Geld von einem Krankenversicherten verlangen, der bei einer BDSM Session eine Verletzung erlitten hat?
Das geht die Versicherung nichts an und wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Ja, die Hintergründe von Verletzungen müssen der Krankenkasse immer offengelegt werden, lediglich Familienangehörige braucht man nicht als Verursacher zu belasten. Zahlen muss da aber niemand was.
Bei einer normalen Verletzung, die auch so im Alltag passieren könnte, gibt es auf keinen Fall eine Zahlungsverpflichtung. Bei einer Verletzung, bei der sich die Sessiongefahr (gefährliche Spielarten) verwirklicht hat darf Auskunft und Ersatz der Behandlungskosten verlangt werden. Ist der Versursacher der Ehepartner muss dieser aber nicht benannt werden.


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