Ein BDSM Paar mietet sich in eine Immobilie ein, in welcher auch der Vermieter wohnt. Das Paar lässt sich nichts zu Schulden kommen (Hausordnung/unerlaubter Lärm/Mietschulden) aber der Vermieter ist vom Lebensmodell angewidert. Darf er dem Paar kündigen?
Der Vermieter kann immer kündigen, es ist seine Wohnung, spezielle Gründe müssen nur vorliegen, wenn es eine fristlose Kündigung sein soll.
Der Vermieter darf dem Paar kündigen, wenn er mit ihnen in einem Doppelhaus lebt oder in einem Haus in welchem nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind.
Wenn der einzige Grund eine BDSM Neigung der Mieter ist, vor welcher sich der Vermieter ekelt, ist eine Kündigung nie rechtens.


Du bist nicht angemeldet.
 Einloggen / Registrieren