Auflösung Sessionsbilder (Antwort 2)
Es gibt einen Löschanspruch, einen Herausgabeanspruch selbstverständlich nicht. Immerhin ist der Partner evtl. auf den Videos auch zu sehen und zudem mag er die Kamera geführt haben, womit er Urheber ist. Die Rechtsprechung ist nicht gänzlich unumstritten, aber aktuell scheint es so zu sein, dass die Gerichte von einem Löschanspruch bei Paaren ausgehen. Hierbei wird auch auf das Vertrauensverhältnis bei einer Liebesbeziehung abgestellt, ob es somit auf Affären übertragbar ist, wäre spannend. Hier einen Artikel, der den Anspruch näher beleuchtet.