Mein Problem ist recht unspektakulär. Ich besuche sehr gerne einen Stammtisch, mein Partner hat dort Hausverbot, weil er sich vor Jahren mal in betrunkenen Zustand daneben benommen hat. Damals hatte er großen Stress und echt einige Probleme. Die gibt es alle nicht mehr und er ist ein ganz anderer Mensch geworden. Bei dem Stammi gilt aber einmal ausgeschlossen bedeutet immer ausgeschlossen. Was würdest du an meiner Stelle tun?
Wenn du die Leute da kennst und sie dich, würde ich einfach lieb fragen. Dabei würde ich halt auch erwähnen, dass er sich geändert hat und du das gut beurteilen kannst, da ihr schon seit X Monaten zusammen seid. Dann würde ich an deiner Stelle anbieten für ihn zu bürgen, bedeutet, wenn er sich daneben benehmen sollte, dass du dann ebenfalls ausgeschlossen wirst, auch wenn du nichts angestellt hast. Ich würde vorschlagen, dass er erst mal nur kommen wird, wenn du auch dabei bist. So kann er sich evtl. das Vertrauen der anderen verdienen, und irgendwann wird das Hausverbot dann hoffentlich aufgehoben. Wenn ich die Person kenne und der Vorfall so war, dass sich jemand zwar sehr unpassend verhalten, aber niemanden ernsthaft damals geschadet hat, würde ich das als Leiter dann auf dem nächsten Stammi ansprechen, dich kurz für die Lösung werben lassen und dann fragen, ob wer ein Veto gegen das Vorgehen hätte. Wenn dann die Leute auf dem Stammi ihre Zustimmung erteilen, bzw. kein Veto aussprechen, würde ich ihn unter den Auflagen mit dir zusammen zulassen. Ich finde, eine solche Bürgschaft hat Gewicht, bist du doch gerne und regelmäßig da und wirst die Besuchsmöglichkeit wahrscheinlich nicht leichtfertig für ihn aufs Spiel setzen. Aber nur weil ich das so machen würde, bedeutet es nicht, das ist eure Lösung. Ich denke aber, wenn du so etwas vorschlägst stehen die Chancen nicht schlecht, sofern der Vorfall wirklich so war, wie ihn dein Freund dargestellt hat. Wenn er nur sagt, er habe sich danebenbenommen, solltest du aber auf jeden Fall nachhaken, was da genau vorgefallen ist, bei ihm und durchaus auch mal bei einer Person, die damals anwesend war (im Idealfall jene, die das Hausverbot erteilt hat).