Anscheinsgefahr und Schadensersatz (Antwort 3)

Wer durch sein Verhalten eine Situation schafft, in der die Polizei (Feuerwehr/etc.) davon ausgehen durfte, dass eine Gefahr vorliegt, der kann für die Einsatzkosten in Regress genommen werden, denn in solchen Situationen ist die Polizei (Feuerwehr, etc.) zum Einsatz verpflichtet. Es ist dabei nicht erheblich, ob die Person(en) fahrlässig (wie hier) oder absichtlich (drücken eines Feuermelders ohne Gefahrengrund) gehandelt hat, sie hat mit ihrem Verhalten einen unnötigen Einsatz veranlasst. Da Dom und Sub hier beide dieses Spiel wollten, haften auch beide.

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