BDSM Schmuck am Arbeitsplatz (Antwort 4)

Gefährdet der Schmuck die Sicherheit des Arbeitnehmers oder die von Dritten, ist ein Verbot immer rechtswirksam, selbst wenn nur der Träger selbst gefährdet ist. Sollte der Arbeitgeber ein hohes berechtigtes Interesse daran nachweisen können, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kein solches Schmuckstück trägt, dann kann er dies verbieten. Denkbare Konflikte könnten auftreten bei Empfangssekretär/in, Polizist/in, Verkäufer/in in einer Edelboutique, Berater/in, etc.. In vielen Berufen dürften diese Voraussetzungen aber sicher nicht vorliegen, und es ist immer der Einzelfall zu betrachten. Ein Imageschaden, Umsatzeinbußen und weitere Gründe können aber den Arbeitgeber berechtigen, ein Verbot auszusprechen. Jedoch ist andererseits BDSM inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen und Halsschmuckutensilien aus dem BDSM Bereich werden bereits von Modeketten als normale Modeaccessoires verkauft.

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