Wie ist das wirklich, erpressbar zu sein? Eine Frage, die sich einige von uns sicher schon einmal gestellt haben. Wie erregend wäre es wohl, immer daran erinnert zu werden, dass da jemand ist, der etwas in der Hand hat? Aber ist dieser Schritt wirklich klug? Und wenn ja, in wessen Hände sollte man sich dann begeben?
Ein schöner Sommertag, die Fantasie ist schon sehr weit fortgeschritten, aber heute wirst du die Möglichkeit haben diese auch auszuleben. Dich verschenken für einen gewissen Zeitraum, das hat etwas, und auch wenn es kein sichtbares Branding geben wird, so wirst du heute dennoch eine große Schuld auf dich laden. Die Session heute wird gefilmt und sowohl am Anfang als auch am Ende der Session wirst du in die Kamera sagen: Hiermit erlaube ich Herrn Jens Schneider, dieses Video bis zum 31.12.2015 nutzen wie er es will, er darf es bis zu diesem Termin zu privaten, aber auch zu kommerziellen Zwecken ganz oder auch in Teilen veröffentlichen, kopieren oder auf andere Weise verbreiten. Damit wirst du zwei Jahre deines Lebens und deiner Zukunft in meine Hände legen.
Du betrittst das Spielzimmer und siehst eine Kamera in der Ecke, die scheinbar den ganzen Raum filmen kann. Beim Betreten des Raumes merkst du aber, dass das nicht die einzige Kamera ist. Ich ziehe dich aus und platziere dich nackt vor der Kamera, die den ganzen Raum filmt.
Sag deinen Satz.
Mit leiser Stimme sagst du: Hiermit erlaube ich Herrn Jens Schneider, das Video bis zum 31.12.2015 so zu nutzen wie er es will. Es darf in diesem Zeitraum zu privaten aber auch kommerziellen Zwecken ganz oder auch in teilen veröffentlichen, kopieren oder anderswie verbreiten werden.
Lauter!
Verunsichert sagst du wieder: Hiermit erlaube ich Herrn Jens Schneider, dieses Video bis zum 31.12.2015 nutzen wie er es will. Es darf bis zu diesem Termin zu privaten aber auch kommerziellen Zwecken ganz oder auch in teilen veröffentlichen, kopieren oder anderswie verbreiten durch ihn verbreitet werden.
Kaum hast du den Satz beendet, hole ich aus meiner Hosentasche einen wasserfesten Stift, gehe um dich herum und beginne, deinen Namen auf deinen Rücken und danach auf deine Brust zu schreiben. Wer weiß, vielleicht erkennt dich ja nicht jeder gleich, so wird es einigen Leuten leichter fallen und zur Not hilft ihnen Google dabei, herauszufinden, wer dieses kleine Miststück hier real ist.
Ich schaue dich an. Bevor ich dich benutzen werde, berühre ich dich unter deinem Kinn, drücke es etwas hoch damit ich dir in die Augen schauen kann und sage: Du weißt ja, wenn du Mayday sagst, endet dieses Spiel und auch nur die Aufnahmen, die bis dahin gemacht wurden darf ich nutzen.
Du nickst stumm.
Sekunden später zerre ich dich auf einen Bock, um meine Lust nun auch endlich in dir zu befriedigen. Ich merke wie geil dich das Szenario macht, auch wenn du dich immer noch verunsichert umschaust, was alles im Raum aufgebaut ist. Es soll eben ein wirklich gutes Video werden und ich werde dich züchtigen, fisten, anspucken, beschimpfen, beißen, ohrfeigen, oral/anal/vaginal benutzen, fixieren und zum Schluss in deinem Gesicht kommen.
Nach einer so langen Session siehst du erschöpft aus. Während ich in meinem Stuhl sitze und du vor mir kniest, schaue ich zu, wie mein Saft langsam deine Wange herunter fließt. Ich gebe dir eine letzte Ohrfeige und wische meine Hand in deinem Haar ab, um kurz danach in selbiges zu fassen und zu sagen: Nun sag wieder deinen Satz auf. Während ich eine kleine Handkamera auf dich gerichtet habe, sagst du wieder die vereinbarten Worte, zumindest sinngemäß. Ich lächele zufrieden und sage zu dir: So meine kleine Hure, nun bist du wirklich meins, zumindest, bis die Frist verstrichen ist. Wenn du mich enttäuschst, musst du mit den Konsequenzen leben!
Nach vielen schönen gemeinsamen Monaten trennen sich unsere Wege und du findest einen neuen Freund, den du sehr liebst. Meine neue Beziehung scheitert leider, aber ich kann mich ja mit dir trösten wenn mir danach ist, denn es ist ja erst der 17.08.2015 und noch habe ich dich ganz legal in der Hand. Ich schaue mir unseren Film an, bekomme Lust auf dich und schicke dir eine Nachricht über Whatsapp: Meine kleine Hure, ich habe gerade unser Video angeschaut und will dich. Sei kommenden Samstag um 18 Uhr bei mir, ich will mich dann das Wochenende über in dir vergnügen. Ich hoffe du hast noch nicht zu viel verlernt und weißt, wie du mich glücklich machen kannst. Also enttäusch mich nicht! Ich kann nicht widerstehen und schicke ein Foto mit. Das Bild ist entstanden, als du vor mir knietest, kurz bevor du deinen Satz in die Kamera gesagt hast. Vom Schweiß der Session ist dein Name etwas verwischt, aber selbst auf diesem Bild gut erkennbar.
Was wirst du tun?
Hinweis vom Betreiber: In dem Bereich "Extreme" dürfen nur verifizierte Personen ihre Gesuche einstellen. Für andere Bereiche gilt diese Regel ausdrücklich nicht.
Wenn du mich körperlich reizt und du reif genug bist um zu verstehen, was eine solche Schuld wirklich bedeutet und dass dies kein Spiel ist, dann freue ich mich auf deine Nachricht. Diese Fantasie kann Grundlage für unser Spiel sein, es bedeutet aber nicht, dass dieses Szenario 1:1 in dieser Form umgesetzt werden muss.
Mal ein paar juristische Gedanken zu dieser Geschichte vom Betreiber:
Ich bin zwar Jurist, aber eben kein Strafrechtler, also ist es nur eine Einschätzung aus dem Bauch heraus.
So wie die Vereinbarung hier steht, wäre sie auf den ersten Blick wohl legal. Der Grat, auf dem gewandert wird ist aber äußerst schmal. Die Einwilligung in den Film und die Veröffentlichung ist rechtlich kaum angreifbar gegeben worden. Diese Einwilligung wäre höchstens zu kippen, wenn man irgendwie eine Sittenwidrigkeit konstruiert, grundsätzlich sind Pornos aber rechtlich nicht sittenwidrig. Einzig die Intention "Erpressbarkeit" für einen gewissen Zeitraum könnte als sittenwidrig angesehen werden. Grundsätzlich dürfte man sich freiwillig in die Situation begeben können, in diesem Fall müsste man aus dieser Situation aber auch jederzeit wieder aussteigen können (vgl. Ausführungen zu Metakonsens).
Die Argumentation mit der Sittenwidrigkeit ist zudem sehr dünnes Eis und ich habe meine Zweifel, dass ein Gericht, nach dem was beweisbar wäre, dieser Argumentation folgen würde.
In Betracht käme zudem die sexuelle Nötigung, aber auch nur für den Fall, in dem der Täter sagt „wenn du das oder jenes nicht tust, dann veröffentliche ich das Video“. Ob nun aus dem „Wenn du mich enttäuschst, musst du mit den Konsequenzen leben!“ und dem „Also enttäusch mich nicht!“ eine direkte Androhung der Veröffentlichung für den Fall der Nichtleistung sexueller Gefälligkeiten abgeleitet werden kann, ist äußerst fraglich, denn das sagt der Mann in der Geschichte ja gerade nicht. Auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten und die Konsequenz könnte durchaus auch nur ein Kontaktabbruch sein. Das nächste Problem wäre zudem der Nachweis, denn der erste Satz wurde nur mündlich ausgesprochen und muss somit nicht mehr im Film vorhanden sein. Ohne diesen Satz dürfte es unmöglich sein, aus der SMS eine Drohung mit der Veröffentlichung des Films abzuleiten. Der Mann könnte sich sogar recht gut absichern und so sehr geschickt die sexuelle Nötigung vollziehen, dass diese rechtlich kaum nachweisbar wäre. Ein juristisch versierte oder eine Person welche die rechtlichen Belange nicht interessiert, hat mit solch einem Film den anderen faktisch in der Hand. Ein Spiel ist dieses Szenario nicht mehr und jeder sollte sich auf Seite des/der Gefilmten die Sache sehr gut überlegen.
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