Recht am eigenen Bild nach einer Trennung

Immer wieder kommt es vor, dass in Beziehungen oder auch Affären erotische Bilder gemacht und auch ausgetauscht werden. Dies ist natürlich legal, wenn beide volljährig sind.

Aber was passiert, wenn sich die Wege wieder trennen? Viele haben ein mulmiges Gefühl, weil jemand sehr intime Bilder von ihnen hat. Im schlimmsten Fall könnte dieser jemand diese Bilder sogar gegen einen selbst verwenden. Die Rechtsprechung räumt daher dem Betroffenen das Recht ein, die Löschung dieser Bilder verbindlich verlangen zu können. Dies wird aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und den maßgeblich geänderten Umständen abgeleitet.

Voraussetzung ist, dass sich die Umstände maßgeblich geändert haben. Typischerweise ist eine Trennung eine solche Änderung. Begründet wird dies damit, dass es sich bei der Einwilligung innerhalb einer Beziehung um eine zweckbestimmte Einwilligung handelt, welche zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt ist. Auch eine längere Affäre sollte unter dieses Privileg fallen. Problematisch hingegen wären eine nur kurze Affäre oder gar eine reine Onlineerziehung.

Als weitere Änderungen vorstellbar wären, dass die Person plötzlich in der Öffentlichkeit steht oder Kinder bekommen hat. Ob dies aber von einem Gericht auch als maßgebliche Änderung angesehen würde, kann nicht sicher gesagt werden, hier wäre aber neben dem Beziehungsende vielleicht noch eine Einfallsmöglichkeit.

Zu löschen sind die Aufnahmen, welche intime Einblicke gewähren und geeignet sind, den Ruf der Person bei einer Veröffentlichung zu schaden. Auf den Bildern müsste daher die betroffene Person identifizierbar sein und der Einblick müsste ihrem Ruf schaden können.

Dies wird immer eine Einzelfallentscheidung sein. Grundsätzlich lassen sich Bilder, die im BDSM Kontext entstanden sind, hierbei aber leicht als problematisch einordnen. Immerhin kann ein Outing auch heute noch für viele Menschen private und/oder berufliche Konsequenzen haben.

Jeder darf also Bilder von seinem Expartner behalten, die Alltagssituationen zeigen und nicht geeignet sind, jemanden zu diffamieren oder auch solche Bilder (erotischer Natur), auf denen die Person weder direkt noch indirekt von irgendjemandem identifiziert werden könnte. Auch wenn ein Shootingvertrag (TFP oder gegen Gage) vorliegt, dürfte ein Löschanspruch nicht zu begründen sein.

Niemand muss ohne eine Löschaufforderung Bilder vom Expartner löschen, die Einwilligung muss aktiv widerrufen werden.

Das größte Problem dürfte aber sein, dass man zwar dem Expartner die Löschung vorschreiben darf, sagt dieser aber er habe es getan und gibt es kein sehr deutliches Indiz oder gar einen Beweis, dass er dies nicht getan hat, so gibt es kein Recht darauf dies zu kontrollieren. Dennoch sollte man diese Aufforderung an den Ex senden, wenn man sich nicht 100% sicher ist, dass die Bilder bei ihm sicher sind.

Dies hat nicht nur etwas mit dem Vertrauen in die Integrität zu tun, sondern auch in sein technisches Verständnis. Fragen, die sich jeder stellen sollte, wenn er/sie intime Bilder in die Hand eines Dritten gibt:

Kann ich ihm/ihr vertrauen und warum kann ich dies (Liebe ist kein Argument, viele Beziehungen scheitern)?
Kann er die Daten gegen Zugriffe Dritter schützen (Zerstörung oder Unbrauchbarmachung des Speichermediums wenn dieses nicht mehr genutzt wird, Abwehr von Hackern, kein Zugriff des neuen Partners auf die Daten, usw.)?

Als Jurist, der sich im Datenschutz engagiert, traue ich die Umsetzung der obigen Voraussetzungen höchstens 2% der Bevölkerung zu.

Hast du in dem Bereich Probleme, können wir dich gerne an einen kompetenten Anwalt vermitteln. 

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