Ich will wissen wo das Interview erscheinen wird, hierzu zählen auch mögliche Zweitveröffentlichungen. Das Interview muss, samt eventuell vorhandener dazugehöriger redaktioneller Inhalte, vor der Veröffentlichung durch mich freigeben werden. Ohne diese Autorisierung meinerseits darf es nicht erscheinen. Bisher habe ich aber noch kein Interview (privater oder beruflicher Natur) jemals nicht freigegeben. Zudem gebe ich den Text in der Regel binnen 24 Stunden frei, maximal hat dies bisher drei Werktagen gedauert.
Was ich dafür biete
Es wird ein wenig arrogant klingen, aber ich bin recht sicher der mit Abstand bekannteste nichtkommerzielle BDSMler im deutschsprachigen Raum zu sein. Dies bedeutet, ich verdiene durch meine Neigung kein Geld und muss mich daher nicht vermarkten. Ich gehe einem ganz normalen Beruf als praktizierender Volljurist nach. Durch mich können ihre Leser einen durchaus kritischen Blick auf die Szene erhalten. Mit einer langjährigen praktischen Erfahrung in diesem Bereich kann ich typische Fragen in der Regel gut beantworten und gebe gerne auch persönliche Einblicke in meine Art BDSM auszuleben. Schriftliche Interviews werden ihnen zudem bereits lektoriert zugesandt.
Als Interviewpartner bin ich recht erfahren, dies aber vorwiegend im juristischen Bereich, im Bereich BDSM habe ich bisher nur wenige Interviews gegeben.
Warum meine Auflagen
Gentledom ist ein eingetragener Künstlername also nicht nur ein Pseudonym sondern ein echter Name mit dem ich für etwas stehen will. Daher ist mir das Wo und Wie schon wichtig. Ich hätte keine Lust mein Interview mit irgendwelchen klischeehaften halbnackten Latexbildern versehen irgendwo zu lesen, denn das würde nicht zu mir passen. Die Autorisierung von Interviews dient dabei beiden Seiten. Hierdurch können eventuelle Fehler noch vor der Veröffentlichung behoben werden.
Also liebe Journalistin oder lieber Journalist nur zu, ich beiße dich sicher nicht ;)