Ich habe einen Suggardom, der mich während meines Studiums finanziert hat. Vor Kurzem habe ich meinen Master geschafft und habe deswegen die Beziehung beendet. Er ist Unternehmer und erpresst mich derzeit damit, dass er das Finanzamt wegen der Zahlungen einschalten will und sehr viele eindeutige Fotos von mir hat und ich ihm daher weiterhin gefügig zu sein habe. Was soll ich tun?
SuggarDoms und Zahlsklaven sind gar nicht so selten im BDSM Bereich. Jeder, der Geld oder geldwerte Geschenke für diese Art der „Zuneigung“ erhält, unterliegt natürlich den staatlichen Zwängen, ein entsprechendes Gewerbe anzumelden und Steuern zu zahlen. Viele glauben ja, weil sie es als Geschenke deklarieren, würden sie keine Steuern zahlen müssen, das ist aber natürlich vollkommener Humbug. Wer also keine Steuern zahlt, ist natürlich bis zu einem gewissen Grad erpressbar. Natürlich darf jener, der das Geld gegeben hat eine Anzeige machen, was er nicht darf, ist aber mit einer Anzeige zu drohen um zum Beispiel sexuelle Gefälligkeiten zu erzwingen. Damit macht er sich selbst strafbar.
Aufnahmen, die während einer Liebesbeziehung gemacht wurden und sexueller Natur sind, müssen auf Anforderung gelöscht werden. Dies gilt in diesem Fall aber nicht, da die Bilder zum Gesamtpaket SuggarDomBeziehung gehören und somit nicht unter den Schutz der aktuellen Rechtsprechung fallen. Die Bilder waren Teil der Dienstleistung und es gibt daher für sie grundsätzlich keinen Löschanspruch. Da er aber nunmehr die Bilder für eine strafrechtliche Erpressung missbraucht, gibt es aus anderen Gründen einen Löschanspruch. Du kannst die Löschung verlangen, da er mit deren rechtsmissbräuchlichen Verwendung gedroht hat. Wahrscheinlich wird er dieser Bitte aber nicht nachkommen, dafür musst du dir einen Anwalt nehmen, der den nötigen Druck aufbaut, was in diesem Fall recht einfach ist, wenn man ein wenig Erfahrung hat.
Der Vorteil in diesem Fall ist, beide Seiten haben sich inzwischen rechtswidrig verhalten. Also würden zwei kluge Menschen nun übereinkommen, die Sache zu begraben, da keiner schadlos aus dem allem rauskommen würde, würde die ganze Sache aufgedeckt. Vielleicht hat er sogar eine Familie oder seine Kunden fänden es alles andere als lustig, wenn er Prostitution gefördert hat und danach die Prostituierte auch noch erpresst (sorry dass ich so direkt bin, aber ich finde diese Umschreibung von Suggardaddy/-dom nur Schönrederei und nennen Dinge gern beim Namen).
Du hast weder ein Gewerbe angemeldet, noch Steuern abgeführt (was im Bereich SuggarDoms und Zahlsklaven eh fast keine Frau macht) und falls du nicht nur für Sex bezahlt wurdest, sondern auch andere Dienstleistungen erbracht hast, liegt in meinen Augen seinerseits auch die Beschäftigung einer Schwarzarbeiterin vor. Hierzu gibt es auch eine Rechtsprechung die evtl. für dich interessant sein könnte: Urteil. Wenn beide also schweigen, wird das alles unter den Teppich gekehrt, wenn einer nicht schweigen will, hat der eben die besten Karten, der zuerst auspackt. Rechtlich wird der bevorteilt, der zuerst und ohne Zwang reumütig ist, bedeutet, wer sich zuerst selbst beim Finanzamt anzeigt, der wird sehr milde bestraft. Der andere bekommt hingegen keinen Bonus. Gerade als Unternehmer wäre ich an seiner Stelle hier sehr vorsichtig, dieses Problem sieht er aber wahrscheinlich derzeit gar nicht, zumal bei dir nur die Steuersache im Raum steht, bei ihm eine richtige Straftat, die mit mehr als nur einer Geldbuße geahndet werden kann.
Kurz: ich glaube, du hast hier die weitaus besseren Karten. Wenn er aber stur ist oder in seiner Dommigkeit meint, er sei im Recht (so selten sind Komplexe und Narzissmus nun auch nicht, bei den Doms), dann wird es unschön. Einen Rat zu geben ist schwer, denn ich kann nicht beurteilen, wie ernst seine Drohungen sind. Sind diese wirklich ernstzunehmen, würde ich mir einen Anwalt nehmen und dieser sollte auch alle drei Problemfelder direkt im Erstgespräch erkennen und benennen können, sprich Selbstanzeige Finanzamt, Strafanzeige wegen Erpressung und eben Anspruch auf Bildlöschungen mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung.