Ich würde meiner Herrin gerne meinen gesamten Besitz schenken und zusätzlich noch Schuldscheine unterschreiben, damit ich ihr für immer als Schuldknecht dienen muss, da ich mich selbst niemals mehr von den Schulden befreien kann. Muss ich das beim Notar machen oder geht das auch so?
Du kannst, sofern dem keine Formvorschrift entgegensteht (z. B. Grundbuchübertragungen nur mittels Notar) alles verschenken, was in deinem Eigentum steht (Besitz ist etwas anderes als Eigentum). Dennoch wird das, was du dir erhoffst, nicht möglich sein, ich zeige es dir gerne an einem praktischen Fall. Du hast 500.000 Euro bewegliches Vermögen, welches du auf deine Herrin mittels Schenkung überträgst, dein Haus hat einen Wert von 300.000 Euro und dafür geht ihr zum Notar und auch das Haus wird auf sie übertragen. Zusätzlich unterschreibst du Schuldscheine in Höhe von weiteren 400.000 Euro. Zu diesem Zeitpunkt hast du Schulden bei Dritten in Höhe von 100.000 Euro.
Kommen wir zu den Problemen, zuerst einmal hast du nun kein Vermögenmehr, aber 500.000 Euro Schulden, na ja, eigentlich nur 100.000 Euro, denn die Schuldscheine verstoßen gegen die guten Sitten und sind daher nichtig. Die Dritten, denen du die 100.000 Euro schuldest (Gläubiger) können dich und auch deine Herrin anzeigen, denn ich vermute stark hier wird gegen das Insolvenzrecht verstoßen. Weiterhin können diese Gläubiger die Schenkung anfechten und sich aus dem geschenkten Vermögen in Höhe der Ausstände bedienen.
Deine Herrin muss auf die Schenkung natürlich Schenkungssteuer bezahlen, bei einem Freibetrag von 20.000 Euro und einem Steuersatz von 30 % macht das stolze 234.000 Euro und das auch nur, wenn die sittenwidrigen Schuldscheine nicht auch besteuert würden (spannende Frage).
Deine Herrin gibt in den kommenden drei Jahren also das Geld aus, also was die Schuldner und das Finanzamt nicht verschlungen haben. Dann trennt ihr euch und du landest auf der Straße, du erinnerst dich aber an meine Antwort, dass die Schenkungen sittenwidrig sind und holst dir einen Anwalt. Der verklagt deine ehemalige Herrin, die aber schon all das schöne Geld ausgegeben hat. Das Gericht wird sie sehr wahrscheinlich dazu verurteilen, dir einen Großteil des Geldes zurückzuzahlen. Kurzum am Ende hast du, dank kluger staatlicher Überlegungen sie in der Schuldknechtschaft und nicht anders herum. Die Rechtslage ist da einfach sehr eindeutig, wobei wir zivilisiert sind und keine Knechtschaft haben, sondern die Privatinsolvenz.
Auch historisch galt, der Schuldherr hat Vermögen gegeben, die Schuld konnte nicht zurückgezahlt werden durch den Schuldner und dann ging es in die Schuldknechtschaft. Für eine echte Schuldknechtschaft muss daher der Herr oder die Herrin Geld verlieren nicht der/die Sub ;)