Ich bin in einer glücklichen Beziehung mit einem Mann der sexuell nicht dominant ist. Ich habe extra deswegen einen Herrn gesucht, mit dem klar war, dass es keinen Sex gibt. Runterholen war ok, sich reiben auch aber eindringen in eine Körperöffnung mit seinem Schwanz war klar als Tabu definiert! Das habe ich meinem Ex-Herrn von Anfang an gesagt, er hat gesagt, dass er dieses Tabu akzeptieren kann. Leider bin ich im Subspace nicht Herr meiner eigenen Sinne und willige in Dinge ein, die ich eigentlich gar nicht will, auch das habe ich ihm gesagt und klargestellt, dass ich definitiv keinen Sex will! Bei der letzten Session hat er mich wirklich gut bearbeitet, ich bin so oft gekommen und war hin und weg, er sagte dann als Belohnung soll will er nun auch kommen und zwar in mir. Er wusste ganz genau, dass ich dazu bei klarem Verstand nie meine Einwilligung gegeben hätte. Da gab ich sie aber, zum Glück hat er zumindest ein Kondom benutzt. Wie ist das eigentlich rechtlich zu bewerten?
Zuerst einmal, du hast alles richtig gemacht. Wer eine Schwäche so ausnutzt, kann für die Zukunft kein Dom mehr für einen sein. Rechtlich, puh das kann man nun so oder so sehen, ich denke eine Rechtsprechung wird es zu diesem sehr speziellen Punkt nicht geben. Moralisch ist es auf jeden Fall unterste Schublade! Beim BDSM und Sex hängt ja alles von der Einwilligung ab, diese muss korrekt erfolgen. Man könnte hier sagen, du warst in einem Rauschzustand (ähnlich wie Alkohol oder Drogen), bei dem dir eine rechtswirksame Einwilligung gar nicht mehr möglich war. Ich glaube aber, dieses Argument wird nicht halten. Wenn du aus Geilheit zu etwas eingewilligt hast, dass du ansonsten auf keinen Fall getan hättest, hast du zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich eine rechtswirksame Einwilligung gegeben. Zu dem Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs warst du einverstanden und ich glaube ein psychologischer Gutachter wird sich hier schwertun, mit Sicherheit zu sagen, dass du in einem Zustand gewesen bist, in dem du nicht mehr Herr deiner Sinne warst. Wenn dem doch so wäre, dann hätte es dein Ex Typ aber erkennen müssen, dass da eigentlich ein entgegenstehender Wille vorhanden war, da ihr das Thema mehrfach hattet und auch das Problem mit der Einwilligung im Rausch. Man kann zwar sagen, dass du die Einwilligung im Vorfeld ausgeschlossen hast, aber daraus würde ich nun kein striktes strafrechtliches Verbot ableiten wollen. Es kommt immer wieder vor, dass man voller Lust etwas macht, das einem später unangenehm, peinlich oder gar vollkommen eklig erscheint. Ich glaube eine Staatsanwaltschaft wird diesen Vorfall nicht verfolgen wollen, aber da kann ich mich natürlich täuschen. Man müsste so etwas wie einen vorgelagerten Einwilligungsausschluss annehmen um in Richtung Strafbarkeit zu kommen,
Wenn dich das Erlebnis belastet kann ich dir gerne Hilfsangebote nennen, sofern du das willst. Es tut mir sehr leid, dass dein Vertrauen in dieser Art und Weise durch einen Mann missbraucht wurde und ich hoffe sehr, es wird weder für dich, deine Neigung und auch deine Beziehung keine Belastung für die Zukunft darstellen.